olaf müller
fotoproduktion . locationservice
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agb

1. Die Nutzungsrechte

Soweit nichts Abweichendes vereinbart wird, räumt der Auftragnehmer (Loc a Motive)
dem Auftraggeber für die Auftragswerke ein zeitlich und örtlich ausschließliches Nutzungsrecht ein. Der Auftragnehmer bleibt jedoch berechtigt, die Auftragswerke für eigene Werbezwecke zu nutzen.

2. Zahlungsbedingungen

2.1.
Soweit nicht Abweichendes vereinbart ist, sind 50% der voraussichtlichen Gesamtsumme des Auftragsvolumens bei der Auftragserteilung und 50% bei Schlussabnahme zur Zahlung vom Auftragsgeber zu entrichten.

2.2.
Die vereinbarten Vergütungen sind Nettobeträge, zahlbar ohne Abzug und zuzüglich der z.Zt. gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer innerhalb von 14 Tagen nach Ablauf der unter 2.1. genannten oder vom Auftragnehmer abweichend bestimmten Termine. Ab dem 15. Tage behält sich Loc-a-Motive vor, entsprechend § 288 Abs.2 BGB, Verzugszinsen in Höhe von 8% Prozent über dem jeweils geltenden Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu erheben. Die Geltendmachung von Mahnkosten und weiterer Verzugsschäden behält sich Loc-a-Motive ebenfalls vor.

2.3.
Vom Auftraggeber über den ursprünglichen Auftrag hinausgehende Leistungen, sind gesondert zu vergüten und werden vom Auftragnehmer entsprechend in Rechnung gestellt. Soweit nichts Abweichendes bestimmt wird, sind die Vergütungen für solche Mehrleistungen mit der Schlussabnahme zur Zahlung fällig.


3. Ausfallkosten

3.1.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die notwendige Mitwirkung zur Erstellung der Fotoaufnahmen sicherzustellen.

3.2.
Der Auftraggeber trägt die Ausfallkosten, die durch unvollständige oder verzögerte Mitwirkung seinerseits entstehen, insbesondere wenn Termine für Shootingarbeiten abgesagt werden müssen. Diese Kostentragungspflicht besteht unabhängig davon, ob der Auftraggeber die Verursachung der Mehrkosten verschuldet hat oder nicht.

3.3.
Die Ausfallkosten nach 3.2. bestehen aus den vom Auftraggeber bis zum Zeitpunkt des Ausfalls seinerseits veranlassten Kosten, sowie dem eigenem Mehraufwand des Auftragnehmers. Für den Mehraufwand ist der Auftragnehmers berechtigt, nach billigem Ermessen (§ 315 BGB), eine Entschädigung in Höhe von bis zu 20% der bis zum Zeitpunkt der Verletzung der Mitwirkungspflichten seinerseits veranlassten Kosten geltend zu machen.

 






3.4.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, wahlweise die Ausfallkosten gesondert unverzüglich nach ihrer Entstehung in Rechnung zu stellen oder einen weiteren Vorschuss in Höhe von 25% des gesamten Auftragsvolumens zu verlangen sowie die weitere Ausführung der Arbeiten zurückzubehalten, solange die Zahlung auf die Ausfallkosten oder der weitere Vorschuss nicht vom Auftraggeber geleistet und auf dem Bankkonto des Auftragnehmers gutgeschrieben ist.

3.5.
Der Auftraggeber hat auch die Mehrkosten zu tragen, die durch höhere Gewalt entstehen, insbesondere wenn ein Shootingtermin wegen schlechten Wetters oder anderer widriger Umstände, die von keiner Partei zu vertreten sind, abgesagt werden muss. Der Auftragnehmer wird in einem solchen Fall alles ihm zumutbare tun, um solchen Schaden gering zu halten.

4. Haftung

4.1.
Die Haftung des Auftragnehmers, sowie die Haftung für die Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers, ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit begrenzt.
Davon ausgenommen ist die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens,
des Körpers oder der Gesundheit.

4.2.
Der Auftragnehmer haftet nicht für die wettbewerbs- und markenrechtliche Zulässigkeit der Auftragswerke. Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller dem Auftragnehmer übergebenen Vorlagen berechtigt ist und dass diese frei von Rechten Dritter sind. Für den Fall der Inanspruchnahme wegen entgegenstehender Schutzrechte seitens Dritter, stellt der Auftraggeber den Auftragnehmer von allen Ersatzansprüchen frei.

 

5. Leistungsumfang

5.1
Der Leistungsumfang des Auftraggebers umfasst das Recherchieren und Beschreiben von möglichen Örtlichkeiten („Locations") für Fotoproduktionen, aufgrund von vom Auftraggeber zu benennenden Kriterien. Das vereinbarte Leistungshonorar ist ohne Abzug für die Recherchetätigkeit von Loc-a-Motive fällig, unabhängig vom Erfolg der Recherche oder von einer Buchung recherchierter Locations seitens des Auftraggebers.
Loc-a-Motive ist bemüht, dem Auftraggeber jederzeit möglichst aktuelles Bildmaterial von Locations, etc. zur Verfügung zu stellen.
Loc-a-Motive übernimmt keine Haftung dafür, dass z.B. an recherchierten Locations bis zum Produktionstermin keine Änderungen vorgenommen werden oder dass die vorgeschlagenen Locations zum für den Auftraggeber notwendigen Zeitpunkt zur Verfügung stehen.

5.2
Die Angestellten oder freiberuflichen Mitarbeiter von Loc-a-Motive sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen.
Angaben der für Loc-a-Motive tätigen Personen gelten als unverbindliche Weitergabe vorhandener Informationen ohne Gewähr für deren Richtigkeit.






5.3
Gegenstände, die Loc-a-Motive im Zusammenhang mit einem Auftrag übergeben werden, sind vom Auftraggeber gegen Beschädigung, Verlust, Diebstahl etc. angemessen zu versichern. Hinsichtlich der Haftung, von Loc-a-Motive für vom Auftraggeber übergebene Gegenstände oder sonstiger Schäden, die dem Auftraggeber oder Dritten im Zusammenhang mit der Produktion entstehen, z.B. an Locations, Requisiten, Mietgeräten etc. gilt Ziff. 4 entsprechend. Der Auftraggeber stellt Loc-a-Motive von etwaigen Inanspruchnahmen Dritter frei.

6. Exklusivität

6.1
Die von Loc-a-Motive vermittelten Locations, sind bei erstmaliger Nutzung/Vermittlung durch den Auftraggeber sowie bei weiteren Buchungen ( neuen Jobs, Nachschüsse, etc.) wieder über Loc-a-Motive zu buchen.
Sollte eine Vermittlung danach auf direktem Wege stattfinden (Auftraggebers/Kunden an Locationgeber) ist Loc-a-Motive dazu berechtigt, ein Ausfallhonorar in Höhe der bei der ersten Buchung zustande gekommenen Vergütung zu berechnen.

6.2
Soweit nichts abweichendes vereinbart ist, verpflichten sich Motivgeber bzw. Vermieter oder Besitzer bei erfolgreicher Vermittlung Ihrer Location / Motivs eine Vermittlungsprovision von 10% auf Basis der Gesamtmiete ohne Nebenkosten an Loc-a-Motive zu entrichten.

7. Schlussbestimmungen

7.1.
Die Rechte und Pflichten der Parteien bestimmen sich ausschließlich nach dem Text des von den Parteien unterschriebenen Vertrages und nach diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Bei offensichtlichen Schreib- oder Rechenfehlern im Angebot ist der Auftragnehmer zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, falls der Auftraggeber mit einer Berichtigung nicht einverstanden ist. Änderungen des Vertrages oder Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen, sofern nicht ausdrücklich anders bestimmt,
der Schriftform.

7.2.
Für den Fall, dass der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsschluss ins Ausland verlegt, ist Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers.

7.3.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 

Frankfurt am Main den 01. Januar 2007


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